Mit einer Zustiftung – einer Spende in das Stiftungskapital – bekunden Sie Ihre Unterstützung für die Arbeit der HÖPPNER – Stiftung (N)EINBRUCH

…und fördern diese langfristig. Bei dieser Zuwendungsform bleibt Ihr Kapital in den Eigenmitteln der Stiftung länger erhalten. Somit ist die Stiftung in der Lage, ihre gemeinnützigen Ziele nachhaltig auch aus den Erträgen des Stiftungskapitals zu verfolgen.

Zustiftungen

… werden vom Gesetzgeber in besonderer Weise bevorzugt behandelt und sind über den normalen Spendenabzug hinaus steuerlich absetzbar. Spenden und Zustiftungen an eine gemeinnützige Stiftung können bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro über die sonstigen Zuwendungen hinaus als Sonderausgaben geltend gemacht werden (StiftFöG).

Als Zustifter

… erhalten Sie ab dem 01.01.20 eine Spendenbescheinigung, auf der die Zustiftung ausgewiesen ist. Ab einer Zustiftung in Höhe von 10.000 € werden Ihr Name, das Jahr Ihrer Zustiftung sowie deren Höhe im Jahresbericht der Stiftung im Stiftungskapital ausgewiesen. Auf Wunsch erfolgt auch eine Veröffentlichung auf der Internetseite.